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Newsletter der Wirtschaftsförderung Stadt Kelheim
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Wir haben wichtige Mitteilungen vom Landratsamt Kelheim und der Handwerkskammer bekommen.
Dieser Newsletter ist für Sie von dringender Relevanz, falls Sie in Ihrem Unternehmen Personen aus Tschechien, Tirol oder der Slowakei beschäftigen.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie diese Nachricht ignorieren.
Mit den besten Grüßen aus dem Kelheimer Rathaus!
Stefanie Brixner
Wirtschaftsförderung
Tel. 09441 701-275 ∙ Fax 09441 701-207 stefanie.brixner@kelheim.de
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WICHTIG bei Beschäftigten aus Tschechien, Tirol und Slowakei
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1) Bescheinigung zum Grenzübergang
Aufgrund der Einstufung Tschechiens, der Slowakei und weiten Teilen Tirols als Virusvariantengebiet wird die Bundespolizei nach einer sehr kurzen Übergangsfrist* bereits ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis eines negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen.
Die Bescheinigung darf nur Personen ausgestellt werden, die systemrelevante Tätigkeiten in einem systemrelevanten Betrieb ausüben (siehe Punkt 2 "Leitlinien-Freizügigkeit-Arbeitskräfte", Ziffer 2).
Sollten Sie Personen aus den betroffenen Gebieten beschäftigen, bitten wir Sie um dringende Mitteilung im Laufe des heutigen Tages an das Landratsamt Kelheim!
Bitte füllen Sie hierfür die Excel-Liste (Punkt 3) aus und schicken Sie sie an Wirtschaftsfoerderung@Landkreis-Kelheim.de
* Vorgehen während der Übergangsfrist bis 17.02.2021, 0.00 Uhr:
In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können - ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. Dieses Verfahren wird allerdings ausdrücklich nur während der Übergangsfrist anerkannt.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Kelheim bittet um Ihr Verständnis, dass weder diese, noch das Landratsamt einen Einfluss auf die kurzen Fristsetzungen haben.
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Grenzkontrollen zu Tschechien und Teilen von Tirol - für Handwerksbetriebe
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Vorschläge des Handwerks zur Erleichterung der Kategorisierung von systemrelevanten Tätigkeiten
Auszug aus der Information der Handwerkskammer:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entwicklung in Tschechien und die damit verbundenen deutlichen Verschärfungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr stellt alle Akteure in der ostbayerischen Wirtschaft vor große Herausforderungen. Städten und Landratsämtern kommt dabei eine bedeutende Rolle zu, da Sie über die Systemrelevanz von Betrieben und deren Beschäftigten zu entscheiden haben.
Auch das Handwerk ist massiv von diesen Maßnahmen betroffen und wir möchten Ihnen bei der Entscheidungsfindung sehr gerne unsere volle Unterstützung zusichern. In einer verantwortungsbewussten Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit in systemrelevanten Bereichen haben wir eine kurze jedoch nicht abschließende Aufstellung angefertigt, die Ihnen als Vorschlag und Unterstützung dienen soll. Hier haben wir diejenigen Handwerksberufe herausgefiltert, die unserer Auffassung nach unter die Mitteilung der EU-Kommission vom 30.03.2000 zu subsumieren sind, ergänzt um wichtige Anmerkungen. Quelle für diese Liste sind unsere Erfahrungen im Handwerk und die Rückmeldungen von zahlreichen Betrieben, die tschechische Mitarbeiter einsetzen und in systemrelevanten Bereichen tätig sind.
Wir bitten Sie, diese Liste als Vorschlag und Unterstützung anzusehen. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen oder auch Klärung von offenen Themen zur Verfügung. Kontaktieren Sie hierzu bitte direkt die Abteilungsleiterin unserer Außenwirtschaftsberatung, Katharina Wierer, oder den Bereichsleiter des Geschäftsbereichs Beratung, Andreas Keller. Da unser Haus diesen Montag und Dienstag geschlossen ist, senden Sie gerne ein Mail, wir kontaktieren Sie dann zeitnah."
Kontakt Frau Wierer:
Katharina Wierer (Abteilungsleiterin)
Tel. 0941 7965-217, Mail: katharina.wierer@hwkno.de
Kontakt Herr Keller (Bereichsleiter)
Tel. 0941 7965-111, Mail: andreas.keller@hwkno.de
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Newsletter der Wirtschaftsförderung Stadt Kelheim
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Wir haben wichtige Mitteilungen vom Landratsamt Kelheim und der Handwerkskammer bekommen.
Dieser Newsletter ist für Sie von dringender Relevanz, falls Sie in Ihrem Unternehmen Personen aus Tschechien, Tirol oder der Slowakei beschäftigen.
Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie diese Nachricht ignorieren.
Mit den besten Grüßen aus dem Kelheimer Rathaus!
Stefanie Brixner
Wirtschaftsförderung
Tel. 09441 701-275 ∙ Fax 09441 701-207 stefanie.brixner@kelheim.de
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WICHTIG bei Beschäftigten aus Tschechien, Tirol und Slowakei
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1) Bescheinigung zum Grenzübergang
Aufgrund der Einstufung Tschechiens, der Slowakei und weiten Teilen Tirols als Virusvariantengebiet wird die Bundespolizei nach einer sehr kurzen Übergangsfrist* bereits ab Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr nur noch Grenzgängern den Grenzübertritt erlauben, die über den Nachweis eines negativen Coronatests und eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde verfügen.
Die Bescheinigung darf nur Personen ausgestellt werden, die systemrelevante Tätigkeiten in einem systemrelevanten Betrieb ausüben (siehe Punkt 2 "Leitlinien-Freizügigkeit-Arbeitskräfte", Ziffer 2).
Sollten Sie Personen aus den betroffenen Gebieten beschäftigen, bitten wir Sie um dringende Mitteilung im Laufe des heutigen Tages an das Landratsamt Kelheim!
Bitte füllen Sie hierfür die Excel-Liste (Punkt 3) aus und schicken Sie sie an Wirtschaftsfoerderung@Landkreis-Kelheim.de
* Vorgehen während der Übergangsfrist bis 17.02.2021, 0.00 Uhr:
In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise - sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können - ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben. Dieses Verfahren wird allerdings ausdrücklich nur während der Übergangsfrist anerkannt.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Kelheim bittet um Ihr Verständnis, dass weder diese, noch das Landratsamt einen Einfluss auf die kurzen Fristsetzungen haben.
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Grenzkontrollen zu Tschechien und Teilen von Tirol - für Handwerksbetriebe
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Vorschläge des Handwerks zur Erleichterung der Kategorisierung von systemrelevanten Tätigkeiten
Auszug aus der Information der Handwerkskammer:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
die Entwicklung in Tschechien und die damit verbundenen deutlichen Verschärfungen im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr stellt alle Akteure in der ostbayerischen Wirtschaft vor große Herausforderungen. Städten und Landratsämtern kommt dabei eine bedeutende Rolle zu, da Sie über die Systemrelevanz von Betrieben und deren Beschäftigten zu entscheiden haben.
Auch das Handwerk ist massiv von diesen Maßnahmen betroffen und wir möchten Ihnen bei der Entscheidungsfindung sehr gerne unsere volle Unterstützung zusichern. In einer verantwortungsbewussten Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit in systemrelevanten Bereichen haben wir eine kurze jedoch nicht abschließende Aufstellung angefertigt, die Ihnen als Vorschlag und Unterstützung dienen soll. Hier haben wir diejenigen Handwerksberufe herausgefiltert, die unserer Auffassung nach unter die Mitteilung der EU-Kommission vom 30.03.2000 zu subsumieren sind, ergänzt um wichtige Anmerkungen. Quelle für diese Liste sind unsere Erfahrungen im Handwerk und die Rückmeldungen von zahlreichen Betrieben, die tschechische Mitarbeiter einsetzen und in systemrelevanten Bereichen tätig sind.
Wir bitten Sie, diese Liste als Vorschlag und Unterstützung anzusehen. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen oder auch Klärung von offenen Themen zur Verfügung. Kontaktieren Sie hierzu bitte direkt die Abteilungsleiterin unserer Außenwirtschaftsberatung, Katharina Wierer, oder den Bereichsleiter des Geschäftsbereichs Beratung, Andreas Keller. Da unser Haus diesen Montag und Dienstag geschlossen ist, senden Sie gerne ein Mail, wir kontaktieren Sie dann zeitnah."
Kontakt Frau Wierer:
Katharina Wierer (Abteilungsleiterin)
Tel. 0941 7965-217, Mail: katharina.wierer@hwkno.de
Kontakt Herr Keller (Bereichsleiter)
Tel. 0941 7965-111, Mail: andreas.keller@hwkno.de
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